Derzeit ist das vereinfachte Steuersystem eines der beliebtesten unter Unternehmern. Es ermöglicht Ihnen, das Buchhaltungsverfahren erheblich zu vereinfachen und die Steuerlast zu reduzieren. Es muss jedoch daran erinnert werden, dass bei der Verwendung dieses Systems bestimmte Verpflichtungen gegenüber den Steuerbehörden bestehen.
Gemäß der Gesetzgebung müssen alle Unternehmer, die die Vereinfachung anwenden, die Berichterstattung auf der Grundlage bestimmter Fristen durchführen. In erster Linie ist es notwendig, die Steuerorganisation vierteljährlich zu melden, indem Einnahmen und Ausgaben gemeldet werden. Es ist auch erforderlich, ein Einkaufsbuch und ein Verkaufsbuch zu führen, in dem alle Transaktionen erfasst werden. Darüber hinaus sind Unternehmer verpflichtet, Kassenberichte zu führen und dem Finanzamt Bericht zu erstatten.
Die Berichterstattung über die Vereinfachung sollte nicht nur vierteljährlich erfolgen. Am Ende jedes Jahres, bis zum 30. April, der dem Bericht folgt, müssen Unternehmer eine jährliche Steuererklärung und einen Einkommensbericht vorlegen. In dieser Erklärung sind alle Einkünfte, Abschreibungen sowie der zu zahlende Steuerbetrag anzugeben.
Meldefristen für die Steuer nach Vereinfachung
Zuerst müssen Sie eine vierteljährliche Steuererklärung nach einem vereinfachten System ausfüllen und dem Finanzamt vorlegen. Die Fristen für die Einreichung dieser Erklärung hängen vom gewählten Steuersystem ab:
- Eine einheitliche Steuer auf zugerechnetes Einkommen (ENVD): die Steuererklärung wird vor dem 28. des letzten Monats des Quartals eingereicht.
- Vereinfachtes Steuersystem (USN): die Steuererklärung wird vor dem 28. des letzten Monats des Quartals eingereicht.
Zweitens ist es notwendig, eine jährliche Steuererklärung nach einem vereinfachten System einzureichen. Die Frist für die Bereitstellung hängt vom gewählten Steuersystem ab:
- Eine einheitliche Steuer auf zugerechnetes Einkommen (ENVD): die Steuererklärung wird bis zum 1. März des Berichtsjahres eingereicht.
- Vereinfachtes Steuersystem (USN): die Steuererklärung wird bis zum 1. März des Berichtsjahres eingereicht.
Wenn die Organisation Mitarbeiter hat, müssen Sie eine Reihe zusätzlicher Aufgaben erfüllen. Zum Beispiel die Berichterstattung an die Pensionskasse, den Sozialversicherungsfonds und den Bundesarbeitsdienst. Der Zeitpunkt für die Einreichung dieser Berichterstattung kann variieren und hängt vom Zeitplan der zuständigen Behörden ab.
Es ist wichtig sich daran zu erinnern, dass die Steuerberichterstattung nach einem vereinfachten System vollständig und in Übereinstimmung mit den gesetzlichen Anforderungen vorgelegt werden muss. Es wird daher empfohlen, die Gesetzgebung sorgfältig zu prüfen und Fachleute auf diesem Gebiet zu konsultieren.
Momente der Berichterstattung
Eigentümer von Unternehmen, die nach einem vereinfachten Steuersystem arbeiten, sind verpflichtet, dem Finanzamt regelmäßig über ihre Aktivitäten Bericht zu erstatten.
Der erste und wichtigste Punkt für die Berichterstattung ist, dass jedes Quartal eine vereinfachte Rechnungslegung durchgeführt wird, nämlich am 1. Februar, 1. Mai, 1. August und 1. November.
Zu diesen Terminen müssen Unternehmer die folgenden Dokumente vorbereiten und vorlegen:
- Quartalsergebnis-Bericht;
- Vierteljährlicher Ausgabenbericht;
- Steuerkontobewegungsauszug;
- Die Dokumente, die die Tatsache der Tätigkeit des Unternehmens bestätigen.
Es ist auch wichtig zu berücksichtigen, dass die endgültige vereinfachte Steuerberichterstattung (Formular 3-PFL und Formular RSV-1) vor dem 30. April des Jahres nach dem Berichtsjahr beim Finanzamt eingereicht werden muss.
Die Meldepflicht besteht nicht nur nach dem vierteljährlichen Zeitplan, sondern auch im Falle der Anerkennung der Tätigkeit des Unternehmers als illegal oder im Falle seiner Liquidation.
Es ist wichtig, die Einhaltung der Meldefristen ständig zu überwachen und alle erforderlichen Unterlagen rechtzeitig bereitzustellen, um Strafen und Probleme mit dem Finanzamt zu vermeiden.