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Wie und wo bekomme ich Leistungen für behinderte Menschen in 2 Gruppen

Behinderte der Gruppe 2 haben Anspruch auf bestimmte Leistungen im Bereich der Wohnungswirtschaft. Diese Vergünstigungen helfen, die Belastung für das Budget einer behinderten Person zu reduzieren und bieten zusätzliche Unterstützung.

Wie bekomme ich einen Vorteil?

Für eine behinderte Person der Gruppe 2 ist es ein relativ einfaches Verfahren, Leistungen für Wohnungsbauleistungen zu erhalten. Im Folgenden sind die grundlegenden Schritte aufgeführt, um die Vorteile zu erhalten:

  1. Sammeln Sie die erforderlichen Unterlagen zum Nachweis der Behinderung und der Invaliditätsgruppe.
  2. Wenden Sie sich an die örtliche Sozialschutzbehörde mit einem Antrag auf Gewährung von Leistungen.
  3. Geben Sie alle erforderlichen Unterlagen zusammen mit dem Antrag ein.
  4. Warten Sie auf die Prüfung des Antrags und die Entscheidung über die Gewährung von Leistungen.
  5. Erhalten Sie eine Benachrichtigung über die Gewährung eines Vorteils und beginnen Sie mit der Verwendung dieses Vorteils.

Arten von Vorteilen

Behinderte Personen der Gruppe 2 haben Anspruch auf folgende Leistungen:

  • Subventionen für Wohnraum und Versorgungsleistungen;
  • Bereitstellung von sozialen Einrichtungen zur Bereitstellung von Wohnraum, auch bei eingeschränkter körperlicher Kapazität;
  • Kostenlose Installation und Austausch von Versorgungsmessgeräten;
  • Bereitstellung zusätzlicher öffentlicher sozialer Dienste;
  • Kostenloser Versand von Trinkwasser;
  • Befreiung von der Zahlung von Strafen und Strafen für verspätete Zahlung von Versorgungsleistungen.

Informationen über die Leistungen der Unterkunft für behinderte Personen der Gruppe 2 sind in den örtlichen Sozialschutzorganen verfügbar.

Beachten: das Vorhandensein einer Behinderung der Gruppe 2 ist eine Voraussetzung für die Erlangung von Wohnungsbauleistungen. In diesem Fall muss die Behinderung durch entsprechende medizinische Dokumente bestätigt werden.

Es ist wichtig, sich daran zu erinnern, dass jede Region ihre eigenen Besonderheiten bei der Bereitstellung von Wohnungsbauleistungen für Behinderte der Gruppe 2 haben kann. Daher wird empfohlen, sich mit den geltenden Regeln und Anforderungen vertraut zu machen, bevor Sie sich an die örtliche Sozialschutzbehörde wenden.

Dokumente für die Erlangung von Wohnungsbauleistungen

Um die Vorteile der Unterkunft für eine behinderte Person in Gruppe 2 zu erhalten, müssen die folgenden Dokumente vorbereitet werden:

1. Paß - kopie der Hauptseite des Reisepasses (Staatsbürgerschaft, NAME, Geburtsdatum und -ort).

2. Bescheinigung über die Feststellung einer Behinderung - eine Kopie des Dokuments, das den Status des Behinderten der Gruppe 2 bescheinigt.

3. SNILS - kopie des Versicherungszeugnisses der obligatorischen Rentenversicherung.

4. Dokumente zum Nachweis des Einkommens - eine Bescheinigung über die Höhe der Rente oder anderer Sozialleistungen, Kontoauszüge, Mietverträge oder andere Dokumente, die das Erhalten eines stabilen Einkommens belegen. Die Dokumente müssen aktuell sein und Informationen für den letzten Monat oder das letzte Quartal enthalten.

5. Zeugnis vom Familienstand - kopie der Heiratsurkunde, der Scheidungsurkunde oder der Sterbeurkunde des Ehegatten (falls vorhanden).

6. Dokumente über das Eigentum - kopien von Dokumenten für Immobilien (Wohnungen, Häuser, Grundstücke usw.)), Autos, Aktien, Bankkonten und andere Werte. Wenn eine Immobilie fehlt oder verkauft/übertragen wurde, müssen Sie einen Nachweis vorlegen.

7. Dokumente über die Zusammensetzung der Familie - kopie der Geburtsurkunde der Kinder, der Adoptions- /Adoptionsurkunde und anderer Dokumente, die das Vorhandensein und die Anzahl der Familienmitglieder belegen.

Alle Kopien der Dokumente müssen von einem Notar beglaubigt oder mit dem Siegel der Organisation, die das Original ausgestellt hat, versehen sein.

Die gesammelten Dokumente müssen dem Sozialdienst oder dem IFZ vorgelegt werden, der für die Bereitstellung von Wohnungsbauleistungen zuständig ist. Die Annahme der Dokumente erfolgt nach Vereinbarung oder nach dem Zeitplan der Einrichtung.